Vor diesen Webseiten warnt die BaFin

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert auf ihrer Homepage regelmäßig über schwarze Schafe, die sich im Finanz- und Versicherungssektor tummeln. Hier einige aktuelle Warnhinweise.

Anleger sollten die Finger von der Trading-Software "Bitcoin Deutschland" beziehungsweise "Crypto Bank Software" lassen. Die Behörde stellt klar, dass die Verantwortlichen für die Landingpage bigtradingeur.com/de/crypto%20reportv2, die hinter den beiden Angeboten steckt, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Diese ist nach § 37 Absatz KWG nötig. Die BaFin ermittelt gegen die Betreiber wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen beziehungsweise Bankgeschäfte.

Vorsicht vor diesen Jobangeboten

Zum Opfer von Identitätsmissbrauch ist anscheinend die apv-beratung.de/Andreas Palmowski Vermögensverwaltung geworden. Die BaFin weist darauf hin, dass die Internetseite apv-beratung.de nicht dem von der Behörde beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut Andreas Palmowski Vermögensverwaltung e.K. zuzurechnen ist. In Fällen wie diesen wollen Täter Anleger dazu veranlassen, Geldbeträge zur auf deren Konten zu überweisen. Sie geben vor, mit dem Geld Wertpapiere zu erwerben, die die betrogenen Anleger aber nie zu Gesicht bekommen.

In den vergangenen Wochen sind der Bundesanstalt vermehrt Unternehmen aufgefallen, die Interessenten Home-Office-Jobs im "Treuhandservice" anbieten. Die Behörde weist darauf hin, dass sie, entgegen den Angaben in den Stellenbeschreibungen, Treuhandkonten weder registriert noch verwaltet. Die Unternehmen stellen sich im Internet und auch im persönlichen Kontakt professionell dar und missbrauchen mitunter die Identität anderer Unternehmen.

Die vermeintlichen Stellenangebote sollen Verbraucher in Geldwäschetransaktionen einbezogen werden. Als "Finanzagenten" sollen sie gegen Bezahlung über ihr Girokonto im Auftrag des Unternehmens Geldbeträge annehmen und weiterleiten. Allerdings können sich Betroffene, die im Treuhandservice agieren, strafbar machen, etwa gegen Geldwäsche. Als Finanzagenten können sie zudem strafrechtlich verfolgt werden, weil sie unerlaubt Zahlungsdienste erbringen. Außerdem könnte passieren, dass die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, bei ihnen Rückzahlungsansprüche geltend machen. Betroffene sollten Polizei oder Staatsanwaltschaft über solche Angebote zu informieren.

Die Anbieter solcher Stellen verwenden verschiedene Bezeichnungen. Folgende sind der BaFin aktuell bekannt:

  • Treuhandmanager
  • Treuhandassistent
  • Transferverwalter
  • Transaktionsverwalter
  • Kundendienstmitarbeiter im Finanzsektor
  • Wertverwalter
  • Helfer Geldtransfer
  • Helfer Transfermanagement
  • Assistent im Währungshandel
  • Supportmanager
  • Support Mitarbeiter im Asset Management
  • Client Trade Analyst

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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