Vorbilder Skandinavien und Belgien

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Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat die Unionsparteien und die SPD aufgefordert, die Einrichtung eines säulenübergreifenden, individuellen Rentenkontos in den Verhandlungen über die Bildung einer Großen Koalition in einen neuen Koalitionsvertrag aufzunehmen.

DIA-Sprecher Dieter Weirich sagte, im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung sei eine vermehrte Aufklärung ein Gebot der Stunde. Könnten die künftigen Rentenansprüche jederzeit online, zum Beispiel auf dem Smartphone, abgerufen werden, wachse auch die Bereitschaft zu rechtzeitiger Vorsorge, was in einer alternden Gesellschaft von besonderer Bedeutung sei.

Weirich sagte, die skandinavischen Länder hätten auf diesem Gebiet Pionierarbeit geleistet. Die Bundesrepublik Deutschland hinke weit hinterher. Es sei an der Zeit, sich diesem Thema zu stellen. Außerdem erklärte Weirich, eine vom DIA schon im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene Repräsentativumfrage habe gezeigt, dass knapp die Hälfte der Deutschen ein solches Angebot begrüßen und auch nutzen würde.

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Aber auch andere europäische Länder sind äußerst rege, wenn es darum geht, digitale Trends umzusetzen oder in der Altersvorsorge zeitgemäße Lösung für eine alternde Gesellschaft zu finden. In der Januar-Ausgabe von Versicherungsmagazin werden unter der Überschrift „bAV in Europa: Wie belgien, Irland und die Niederlande vorgehen“ die Rentensystem in Belgien, Irland und den Niederlanden vorgestellt.

Nachfolgend ein kurzer Blick ins Heft: „Das belgische Rentensystem beruht genau wie das deutsche auf drei Säulen (1. staatlich, 2. betrieblich, 3. privat). Die staatliche Rente ist einkommensabhängig und berechnet sich aus 60 Prozent des durchschnittlichen individuellen Einkommens während des Erwerbslebens. Die zweite Säule der belgischen Rente, die bAV, setzt sich aus branchenweiten, betrieblichen und individuellen Lösungen zusammen. Die dritte Säule beinhaltet freiwillige private Rentenversicherungen.

Arbeitgeber müssen Auszahlung eines bestimmten Rentenbeitrags nicht garantieren
Organisiert werden diese von Lebensversicherern und Pensionsfonds. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist diese Säule sehr stark ausgeprägt. Vor einigen Jahren war die bAV noch mehrheitlich als leistungsorientierte Rente strukturiert. Seit 2014 nimmt der Anteil der beitragsorientierten Betriebsrente zu. Der Grund: Die Arbeitgeber müssen die Auszahlung eines bestimmten Rentenbeitrags nicht garantieren. 2003 wurde das „Vandenbroucke-Gesetz“ erlassen. Das Ziel dieses Gesetzes: die zweite Säule des belgischen Rentensystems zu stärken und mehr Arbeitnehmer innerhalb dieser Säule zu versichern. Im Zuge dessen wurde eine zusätzliche Option für die Formen Branchenlösung und unternehmensinterne Lösung eingeführt.

Die erste Form der bAV ist die Branchenlösung, die für die gesamte Branche verhandelt wird und hauptsächlich als Pensionsfonds oder Versicherung organisiert ist. Die Arbeitgeber der Branche sind verpflichtet, der Branchenlösung beizutreten, außer sie bieten ihren Angestellten eine mindestens gleichwertige Altersvorsorge an. Der Verbreitungsgrad der Branchenlösung liegt in Belgien bei etwa 70 Prozent der Unternehmen. Auch die meisten KMU in Belgien gehören einer Branchenlösung an. Die zweite Form der bAV ist eine unternehmensweite Lösung. Diese muss immer alle Arbeitnehmer eines Unternehmens umfassen.

Für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen verschiedene Versicherungslösungen
Die dritte Form der bAV in Belgien sind individuelle Verträge. Diese werden für einen Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Arbeitnehmern direkt mit einem Versicherer abgeschlossen. Bietet der Arbeitgeber keine unternehmensweite Vorsorge an, können für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen verschiedene Versicherungslösungen angeboten werden.“

Quellen: DIA, Versicherungsmagazin (Meris Neininger)

Autor(en): Meris Neininger

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