Vorsicht, Storno!

Wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mitteilt, plant die Stiftung Warentest derzeit eine vergleichende Untersuchung zum Thema "Versicherungsvermittler". Dabei treten eigens zu diesem Zweck von der Stiftung angeworbene Testkäufer als Kunden auf.

Aufgabe der Testkunden sei es, sich nicht nur beraten zu lassen, sondern auch einen Versicherungsantrag zu stellen und diesen anschließend fristgerecht zu widerrufen. Der Verlauf der Beratungsgespräche soll in einem Protokoll festgehalten werden.

Provisionsnachteile für den Vermittler
Der Test der Stiftung Warentest dürfte aus juristischer Sicht nicht zu beanstanden sein. Problematisch ist es aber, wenn die Tester von vornherein die Absicht haben, den Vertrag, den sie abschließen, innerhalb der gesetzlichen Frist zu widerrufen und dadurch bei dem Vermittler ein Schaden entsteht.

Bei den betroffenen Versicherungsvertretern kann dies nämlich zu erheblichen Nachteilen führen, da der Widerruf vom Versicherungsunternehmen als Storno gewertet wird und je nach Gestaltung der Provisionsvereinbarung eine erhöhte Stornoquote zur Minderung der Provisionseinnahmen oder Boni führen kann.

Tipp: Maklervertrag unterschreiben lassen
Auch der Versicherungsberater des Versicherungsmagazins, Rudi Lehnert aus Nürnberg, ist der Meinung, dass Vertreter bzw. Versicherer Schadenersatzansprüche herleiten könne. Wenn es sich beim Vermittler um einen Versicherungsmakler handle, dann gibt Lehnert den Rat, sich vom möglichen Testkunden einen Maklervertrag unterschreiben zu lassen. Daraus ließen sich für den Makler Schadenersatzansprüche herleiten.

Weiter meint Lehnert: „Es entsteht die Gefahr, dass bei solch fraglichen Testmethoden der Stiftung Warentest abmahnfreudige Rechtsanwälte animiert werden, tätig zu werden.“

Autor(en): Bernhard Rudolf

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