Vorsicht Wildwechsel!

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Pünktlich zum Beginn des Herbstes hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine jährliche Wildunfallstatistik veröffentlicht. Rund 268.000 Wildunfälle haben die Kfz-Versicherer im Jahr 2018 registriert - 7.000 weniger als im Vorjahr. Die Daten des GDV zeigen, dass die Monate April und Mai sowie der Zeitraum von Oktober bis Dezember die gefährlichsten sind, wenn es um Unfälle mit Wild geht.  

Im Frühjahr sorgen vor allem Wildschweinrotten mit ihren Frischlingen für eine um rund 20 Prozent höhere Unfallgefahr. Zum Jahresende kommt es zu vielen Unfällen mit Hirschen, die in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind. Die Kfz-Versicherer Versicherer 2018 mussten für jeden Wildunfall mit einem Pkw im Schnitt mehr als 2.800 Euro berappen, so die GDV-Statistik. Insgesamt stiegen die wirtschaftlichen Schäden durch Wildunfälle auf 757 Millionen Euro (plus zwei Prozent).

Die Versicherer raten den Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise anzupassen. Besonders aufmerksam sein sollten Autofahrer an den Rändern von Wiesen, Feldern und Wäldern und vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten sie das Fernlicht abblenden und hupen. Riskante Ausweichmanöver sind keine gute Idee: Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.

Verhaltenstipps nach einem Wildunfall

  • Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
  • Die Polizei benachrichtigen.
  • Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
  • Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
  • Eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
  • Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch sämtlichen Tieren ausgeweitet. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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