VVG-Reform löst Probleme zu grober Fahrlässigkeit nicht

Ein heißes Eisen bleibt die "grobe Fahrlässigkeit" nach dem heute geltenden Paragraph 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) - auch nach der VVG-Reform. Grob fahrlässig verursachte Schäden werden in der Regel von der Hausratversicherung nicht bezahlt. Zwei Versicherer machen eine Ausnahme.

Wenn ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt (§ 61 VVG), ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei. Und so gibt es für einen Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist, normalerweise auch von der Hausratversicherung keine Leistungen. Die beiden Gesellschaften Continentale Sachversicherung AG und Universa Allgemeine Versicherung AG bieten neuerdings Hausratpolicen an, in denen eine Deckung von grob fahrlässig verursachten Schäden bis zu einer bestimmten Summe gewährt wird. Nun bietet die Continentale Versicherung unter dem Namen "CasaSecura 2007" eine Hausratversicherung an, die Schäden bis 3.000 Euro nun auch dann bezahlt, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

Nach der Überarbeitung hat sich bei "CasaSecura 2007" auch einiges am Versicherungsschutz geändert. Beispielsweise wird für Überspannungsschäden durch Blitz geleistet. Bei der Tarifvariante "CasaSecura XL" sind künftig nun 25 Prozent der Versicherungssumme abgesichert, bei dem XXL-Tarif sogar 50 Prozent. "Mit CasaSecura bieten wir eine Hausratversicherung an, die sich einfach an veränderte Lebenssituationen anpassen lässt", sagt Gerhard W. Stry, Direktor Unternehmenskommunikation des Versicherungsverbundes Die Continentale. "Darüber hinaus profitieren unsere Versicherten ab sofort von verbesserten Leistungen zu einem noch günstigeren Beitrag." Neu ist auch, dass dieser Hausratversicherungs-Tarif selbst bei Trickdiebstahl bezahlt; was bisher bei dieser Art von Diebstahl immer ausgeschlossen war. Allerdings ist hier der Versicherungsschutz auf 500 Euro beschränkt.

Auch der Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen, Zugabteil sowie im Kinderwagen ist bis 500 Euro versichert. Die Hausratversicherung der Continentale bietet darüber hinaus auch fünfzehn Monate lang Schutz für den Hausstand der Kinder, die aus der elterlichen Wohnung ausziehen. Für diese anschließenden fünfzehn Monate ist das Eigentum in der neuen Wohnung über den Vertrag der Eltern weiterhin versichert.

Auch die Universa bietet zwei neue Tarif-Varianten für die Hausratversicherung an, bei der bei "grober Fahrlässigkeit" gezahlt wird. Nach Aussagen eines Unternehmenssprechers soll mit der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes das bisherige "Alles-oder-Nichts-Prinzip" bei Schäden wegen grober Fahrlässigkeit ab 2008 entfallen. Doch damit werden die Probleme nach Meinung der Universa nicht gelöst. Zwar entfalle der grundsätzliche Streit, ob der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder nicht. Knackpunkt bleibe jedoch, zu welchem Anteil dies geschehen ist. "Verbraucher müssen sich im Ernstfall vermehrt auf komplizierte Streitigkeiten einstellen, die sehr lange dauern können und vielfach erst von Gerichten entschieden werden. Auf der sicheren Seite bleiben Verbraucher, wenn sie bei der Auswahl ihrer Verträge grobe Fahrlässigkeit von vornherein mitversichert haben", heißt es in einer Mitteilung der Universa.

Der Nürnberger Versicherer bricht dem ganzen die Spitze ab und bietet mit seiner Hausratversicherung Leistungserweiterungen an, in der auch bei "grober Fahrlässigkeit" bezahlt wird. Sowohl in der Komfort- wie auch der Exklusiv-Deckung sind Versicherungsfälle mitversichert, die wegen "grober Fahrlässigkeit" entstanden sind. Es besteht also auch dann Versicherungsschutz, wenn beispielsweise der Wasserhahn der Spülmaschine nicht abgedreht wurde, dadurch der Wasserschlauch platzte und das Wasser die Küche überschwemmt hat.

Autor(en): Ellen Bocquel

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