Warten auf die Informationspflichtenverordnung - Ergebnis offen

Während das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde nehmen dürfte, zeichnet sich bei der umstrittenen Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) noch kein Endergebnis ab.

Derzeit wertet das federführende Bundesjustizministerium (BMJ) die auf den Mitte Juni vorgelegten Verordnungsentwurf eingegangenen zahleichen Stellungnahmen aus. Während die Verbände der Assekuranz unisono einen Ausweis der Abschluss- und Vertriebskosten bei Lebensversicherungen und privaten Krankenversicherungen ablehnen und darüber hinaus die geforderten Informationspflichten als viel zu weitgehend kritisieren, haben sich Verbraucherverbände für den Euro-Ausweis stark gemacht.

Im Spiel ist aber auch die Politik. Die Justiz- und Wirtschaftsministerien der Bundesländer konnten sich bis Ende Juli ebenfalls zu dem Verordnungsentwurf äußern. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich anlässlich der Verabschiedung der VVG-Reform im Bundestag eindeutig für den Euro-Ausweis ausgesprochen, der für die Verbraucher mehr Transparenz schaffen würde. Diese Ansicht teilen allerdings unionsgeführte Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen nicht, wie aus den jeweiligen Justizministerien zu erfahren war. Auf der anderen Seite tendiert aber Niedersachsen für den Euro-Ausweis. Länder wie Nordrhein-Westfahlen oder Rheinland-Pfalz wollten sich nicht äußern und verwiesen auf den internen Charakter der Stellungnahme. Angesichts der Brisanz, die in der Informationspflichtenverordnung steckt, wollen aber auch die Bundestagsfraktionen von Union und SPD "eingebunden" werden, wie aus Koalitionskreisen in Berlin verlautete.

Nach Informationen aus dem BMJ wird es Änderungen an der Verordnung geben; wie diese aussehen werden, wurde nicht bekannt. Nach den Plänen des Ministeriums wird die überarbeitete VVG-InfoV dann mit dem Finanz- und Verbraucherministerium in die Schlussabstimmung gehen. Bei einer schnellen Verständigung könnte die Verordnung noch im Oktober publik gemacht werden. Sie soll wie das VVG am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Das reformierte VVG soll nach den Plänen am 21. September im Bundesrat behandelt werden. Offen ist, ob auch Baden-Württemberg, Niedersachen und Nordrhein-Westfahlen dem Reformwerk zustimmen werden. Die FDP, die an allen drei Landesregierungen beteiligt ist, hatte im Bundestag als einzige Fraktion gegen das VVG gestimmt. Dies aber nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil in das VVG die Vorgaben der - von der FDP klar abgelehnten - Gesundheitsreform eingearbeitet wurden.

Autor(en): Manfred Brüss

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