Warum der Provisionsdeckel nicht kommt

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Der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wird nicht kommen, ist sich Norman Wirth sicher. Der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW hält eine Deckelung für verfassungswidrig, verbraucherschädlich, wettbewerbsschädlich und europarechtswidrig.

Die Lebensversicherungsbranche wartet mit Spannung auf die Entscheidung der Bundesregierung über die Deckelung der Provisionen für Versicherungsmakler Da trotz Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) vor vier Jahren die Kosten nur leicht gesunken sind, steht der Eingriff des Gesetzgebers im Raum. Der Berufsverband AfW hat sich nun in die Diskussion eingeschaltet. Der geschäftsführende Vorstand, Rechtsanwalt Roman Wirth, bringt Argumente vor, die nach Meinung des Verbandes gegen die Einkommensbeschneidung der Makler sprechen.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre verfassungswidrig

Es handele sich um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die nach Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Gewerbefreiheit. Um einen solchen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen, müsse ersichtlich sein, dass er zum Erreichen eines klar definierten Ziels erforderlich sei. Zudem müsse der Eingriff auch angemessen sein. Auf jeder Stufe der verfassungsrechtlichen Prüfung scheitere jedoch das Vorhaben. Der AfW werde dazu demnächst ein "überzeugendes verfassungsrechtliches Gutachten" präsentieren.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre verbraucherschädlich

Der Provisionsdeckel träfe die unabhängigen Vermittler am härtesten und würde für Versicherungsmakler zu einer erheblichen Einkommensreduzierung führen. In Konsequenz werde der Beruf unattraktiver und die Zahl der Versicherungsmakler  werde zurückgehen. "Unabhängige Vermittler sind per se gelebter Verbraucherschutz", so Wirth, der den Maklern eine sehr gute Arbeit bescheinigt. Dies belege etwa die Statistik des Versicherungsombudsmannes. Die "Verbraucherschutzlobby" wehre sich hingegen weiterhin dagegen, dass auch Berater in den Verbraucherzentralen den gesetzlichen Qualifikationspflichten unterlägen. "Irrigerweise stellen sich die angeblichen Verbraucherschützer mit ihrer Sachkunde- und Weiterbildungs-Weigerung ins juristische und verbraucherschutzorientierte Abseits", kritisiert Wirth.

    1. Ein Provisionsdeckel wäre wettbewerbswidrig

    Der freie Wettbewerb käme durch eine Preisdeckelung zum Erliegen. Der Provisionsdeckel wirke sich, wie ein Rasenmäher auf alle Vermittlergruppen gleichermaßen aus, ohne zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Vermittlergruppen gebe.

    1. Ein Provisionsdeckel wäre europarechtswidrig und widerspräche den Zielen des europäischen Binnenmarktes

    Zu diesen Zielen gehöre insbesondere der freie und unverfälschte Wettbewerb. Auch zu diesem Punkt wolle der AfW demnächst ein Gutachten vorlegen.

    1. Kein Provisiondeckel durch die Hintertür

    Es werde auch keinen so genannten weichen Provisionsdeckel durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)  geben. Auch indirekte Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Werte und Positionen stünden unter Parlamentsvorbehalt..

    "Die Diskussion um den Provisionsdeckel ist überflüssig", so der AfW-Chef. Er kündigte an, dass sein Verband sich "kompromisslos" gegen jeden Versuch von Bafin und Politik zu wenden werde, in die Rechtspositionen der Mitglieder einzugreifen.

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