Was kommt nach der Traumhochzeit?

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Der Mai ist der klassische Monat zum Heiraten. Viele Paare entscheiden sich in diesem Wonnemonat, in einen neuen Lebensabschnitt einzutreten. Flitterwochen, Familiengründung, ein eventueller Hausbau, vor ihnen liegt eine verheißungsvolle Zeit. Damit Paare wirklich füreinander da sein können, müssen die richtigen Vorkehrungen für ein gesichertes gemeinsames Leben getroffen werden. Welche das sind, zeigt eine Checkliste.

Einzel- oder Gemeinchaftskonto
Nach einer Heirat werden das Vermögen und die laufenden Einnahmen häufig gemeinsam verwendet. Große Guthaben, beispielsweise auf Festgeld oder Depot, auf ein Gemeinschaftskonto umzuschreiben, bedeutet eine Schenkung, das Guthaben kann im Bedarfsfall dann zum Elternunterhalt der Schwiegermutter herangezogen werden, schmälert den Freibetrag bei Erbschafts- und Schenkungsteuer. Daher empfiehlt es sich, das Einzelkonto bestehen zu lassen und den Partner mit einer Bankvollmacht auszustatten. Möglicherwiese könnte ein gemeinsames Konto für die Lebensführung zweckmäßig sein.

Immobilien
Nur derjenige, der im Grundbuch steht, ist der Eigentümer mit allen Rechten. Wenn Paare Risiken beim Immobilienerwerb absichern, denken die meisten an eine Risiko-Lebensversicherung für das Darlehen. Diese Summe sollte um den Pflichtteil der sonstigen Erben und möglicherwiese um die Erbschaftsteuer erhöht werden.

Altersvorsorge
Die Höhe der jährlichen Investition in eine Altersvorsorge sollte mindestens fünf Prozent vom Zielbrutto betragen. Denn dies ist genau der Betrag der vom Gesetzgeber als Schonvermögen bei Elternunterhalt anerkannt wird. Paare gehen am sichersten vor, wenn beide gleich viel in die Altersvorsorge investieren: der eine also zusätzlich eine Privatvorsorge trifft, wenn der andere eine betriebliche Altersversorgung erhält. Dieses lässt sich auch für Hausfrauen und Mütter realisieren. Außerdem sieht die gesetzliche Reglung im Falle des Elternunterhaltes vor, dass einer Hausfrau die eigne Altersvorsorge belassen bleibt – auch wenn sie im Moment kein Einkommen hat.

Jetzt schon ein Testament
Mit dem Ja-Wort versorgen sich Eheleute gegenseitig – das gilt über den Tod hinaus. Die gesetzliche Erbfolge sieht außerdem vor, dass die Herkunftsfamilie immer mit einem Teil bedacht wird, bis der Erblasser eigne Kinder hat. Mit einem Testament können Eltern nur den hälftigen Pflichtteil einklagen und Geschwister gehen leer aus. Ohne Testament entsteht eine Erbengemeinschaft des überlebenden Ehepartners mit den Erben aus der Herkunftsfamilie des Verstorbenen.

Haftpflichtversicherung
Hier kann das Paar sparen: Denn ab jetzt braucht man nur noch eine Privathaftpflichtversicherung. Entweder beide kündigen und eine neue abschließen oder eine kündigen und die andere Versicherung umstellen.

Weitere Risiken
Wer hauptsächlich vom Berufseinkommen abhängig ist, muss dieses Risiko abfedern. Für längere Krankheiten gibt es Krankentagegeld-Versicherungen. Wer dauerhaft nicht arbeiten kann, braucht eine Berufsunfähigkeits-Versicherung, um nicht den sozialen Abstieg zu erleben. Denn sonst erhält er nur die geringe Erwerbsminderungsrente vom Staat.

Vorsorgevollmachten
Der Gesetzgeber sieht nicht (mehr) vor, dass ein Partner für den anderen entscheiden kann – auch nicht in Notsituationen. Daher sollte es niemand versäumen, ein entsprechendes Dokument einzurichten, damit der Partner Auskünfte im Krankenhaus und bei Banken erhält, sich mit Versicherern abstimmen kann, den Aufenthalt bestimmt und vieles mehr. Anwaltliche Dokumente sind am sichersten und professionelle Verwahrservice stellen die Verfügbarkeit sicher.

Verfügungen
Selbstbestimmt bis zur letzten Minute - Mit einer Patientenverfügung entlastet man seine Liebsten. Auch wenn es schwerfällt, die Patientenverfügung ist eine Handlungsanweisung für Ärzte. Und mehr noch: sie ist eine Frage der Fairness, damit der Partner zweifelsfrei weiß, wie er entscheiden soll. Wer Kinder hat regelt mit der Sorgerechtsverfügung, bei wem das Kind im Notfall aufwachsen soll, bei wem ersatzweise und bei wem keinesfalls. Tierbesitzer brauchen eine Haus- und Großtierverfügung um Regelungen schon ab dem Pflegefall zu treffen. Mit einer Pflegeverfügung beschreibt man, was einem zu diesem Zeitpunkt wichtig ist und eine Trauerverfügung hilft den Angehörigen die Bestattung und die Trauerfeier zu organisieren.

Organspende
Nur wenige Deutsche sind Organspender. Alle Menschen sollten ihre Entscheidung aber in einem Organspendeausweis festhalten, denn im Ausland gilt das jeweilige Landesgesetz. Das bedeutet: Deutsche sind als Urlauber, oder Geschäftsreisende im Ausland fast überall Organspender, wenn nichts Gegenteiliges bekannt ist.

Notfallordner
Ein Notfallordner hilft, wenn der Ernstfall eintritt. Dort befinden sich Kopien der wichtigen Dokumente wie Testament und Vollmachten, sowie Übersichten zu Vermögen, Renten und Versicherungen.

Autor(en): Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts Generationenberatung (IGB)

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