Welche Gefahrengruppen eine EC-Versicherung abdeckt

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Täglich stöbern viele Nutzer in der digitalen Ausgabe des Versicherungslexikons, denn es erklärt alle relevanten Begriffe der Versicherungswirtschaft. Das Top-Suchwort der vergangenen Tage lautete "Extended-Coverage-Versicherung".

Extended-Coverage-Versicherung

EC-Versicherung, (engl. für erweiterte Deckung). Versicherung zur Deckung von Schäden aus Gefahren, die die Feuerversicherung (Extended-Coverage-Sachversicherung) bzw. die Betriebsunterbrechungsversicherung (Extended-Coverage-Betriebsunterbrechungsversicherung) nicht abdeckt. Mit einer Extended-Coverage-Versicherung ist Versicherungsschutz gegen folgende Gefahrengruppen und Einzelgefahren möglich:

  1. Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung;
  2. Fahrzeuganprall,
  3. Rauch, Überschalldruckwellen;
  4. Wasserlöschanlage-Leckage;
  5. Leitungswasser;
  6. Sturm;
  7. Hagel;
  8. Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch oder Raub;
  9. Überschwemmung, Rückstau;
  10. Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall) und Erdrutsch;
  11. Schneedruck und Lawinen;
  12. Vulkanausbruch.

Alle genannten Gefahrengruppen und Einzelgefahren lassen sich separat versichern. Die Extended-Coverage-Versicherung wurde für industrielle Risiken konzipiert. Sie wird i.d.R. erst ab einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro angeboten. Einige Gefahren der Extended-Coverage-Versicherung sind auch über konventionelle Deckungen versicherbar (z.B. in der Leitungswasserversicherung und in der Sturmversicherung).

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