Wie Makler ihr Lebenswerk sichern

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Beim Aufbau einer Versicherungsmaklerfirma besteht immer das Risiko, dass unvorhersehbare Ereignisse eintreten. Was passiert beispielsweise beim Tod des Maklers mit den Beständen? Diese Frage wirft Hermann Hübner, Vorstandsvorsitzender der Maklergenossenschaft Vema, auf und gibt Empfehlungen für den Ernstfall.

Stirbt ein Makler, ohne dass er Vorkehrungen getroffen hat, ist das Unternehmen sofort "nicht mehr gesprächsbereit gegenüber den Erben und/oder Betriebsnachfolgern", erläutert Hübner. Noch ein Problem: Die Maklervollmacht erlischt mit dem Tod des Versicherungsmaklers. Die Erben oder Betriebsnachfolger könnten formalrechtlich nicht mehr für den Kunden handeln. Auch eine etwaig erteilte Untervollmacht für einen Vertreter sei nun wirkungslos, sowohl für die Handlung wie für die Datenhaltung und -weitergabe.

Spätere Haftung vermeiden
"Sie müssen sich wirklich immer bewusst sein, dass Sie kein Recht auf die Kundendaten haben, sondern eine Berechtigung, diese für Ihre Arbeit zu speichern", mahnt der Vema-Chef.

Wer sein Lebenswerk sichern und seinen Erben Probleme ersparen wolle, komme um die Gründung einer Kapitalgesellschaft nicht herum. So könnten Makler auch das Problem der späten Haftung im Ruhestand lösen, denn die Verjährung der Schadenersatzansprüche beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde auf den vermeintlichen Beratungsfehler aufmerksam wird. Bei einer GmbH richte sich der Anspruch dann an diese, die bis dahin längst verkauft oder aufgelöst worden sei.

Hübner empfiehlt den Versicherungsmaklern:

  1. Gründen Sie in Form der Ausgründung aus der Einzelfirma eine Kapitalgesellschaft. Eine GmbH & Co. KG scheint uns hier am geeignetsten. Sie genießt gewisse steuerliche Vorteile bei Verkauf der Gesellschaft und funktioniert als menschunabhängiger Vertragspartner für direkte Courtagezusagen durch den Versicherer.
  2. Außerdem unerlässlich: eine bedingungsgemäß starke Vermögenschadenhaftpflicht mit hoher Deckungssumme und eine D & O-Versicherung.
  3. Die Hauptumsätze sollten über Direktanbindungen laufen. So landen Erträge direkt und ohne Abzug da, wo sie hingehören. So bleiben Ihre Bestände in Ihrer Firma und damit Ihren Erben erhalten.
  4. Sprechen Sie mit Ihren Erben über den Ernstfall und hinterlassen Sie Aufzeichnungen mit Handlungsempfehlungen und verraten Sie, wo sie gefunden werden können.

Quelle: Vema

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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