Wieder kaum Beschwerden über Vermittler

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Am 20. Januar 2023 hat der Ombudsmann für Versicherungen seinen Tätigkeitsbericht 2022 vorgelegt.

Insgesamt erreichten den Versicherungsombudsmann 444 Beschwerden über Versicherungsvermittler, wovon aber 104 nicht als zulässig gewertet wurden, also nicht dem Geschäftsbereich der Schlichtungsstelle zugeordnet werden konnten. 331 Beschwerden wurden als zulässig anerkannt, bis zum 31. Dezember 2022 waren 37 Anträge nioch nicht final bearbeitet. Die meisten Einwände betrafen mit 232 die Gebäudeversicherung, gefolgt von der Lebensversicherungssparte mit 61.

Welche Sparten noch betroffen sind und in welcher Anzahl

Nur zwei Beschwerden hatte die Kfz-Haftpflichtversicherung zu verzeichnen, bei er Kfz-Kaskoversicherung waren es dagegen schon elf Beschwerden. Noch niederiger fiel die Zahl der Anträge bei der Unfallversicherung und den Realkreditverträgen aus. Diese beliefen sich auf jeweils einen Antrag.  

Realtiv wenig Beschwerden gab es auch bei der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, genauer gesagt acht, etwas weniger waren es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (sechs Beschwerden), etwas mehr bei der Rechtsschutzversicherung (14 Beschwerden).

Weitere interessante Zahlen: In drei Fällen kam es zu einem Vergleich, grenzübergreifende Streitigkeiten gab es zwei und die Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden ab dem Eingang der Beschwerde betrug 29 Tage.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) freut sich, dass sich 2022 nur wenige Kunden über Versicherungsvermittler beim Versicherungsombudsmann beschwert haben.

"Die Beschwerdequote liegt im verschwindend geringen Promillebereich"

"Laut dem kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht der anerkannten Schlichtungsstelle wurden nur 331 zulässige Beanstandungen über unseren Berufsstand bearbeitet“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Bezogen auf Millionen vermittelter Versicherungsverträge liegt die Beschwerdequote im verschwindend geringen Promillebereich und dokumentiert eindrucksvoll, dass wir kundenorientiert, fair und ehrbar unseren Beruf ausüben und unseren sozialpolitischen Auftrag der Absicherung erfüllen. Vor diesem Hintergrund können wir auch die Debatte um ein mögliches Provisionsverbot nicht nachvollziehen. Die niedrigen Beschwerdezahlen zeigen, dass die Qualität der Beratung nicht von der Form der Vergütung abhängig ist.“

Quellen: BVK, Ombudsmann für Versicherungen

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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