Wirklich kein Geld für die Pflegevorsorge übrig?

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Viele Deutsche fühlen sich schlecht versichert und befürchten auch, dass die gesetzliche Pflegeversicherung für den Pflegefall nicht ausreichen wird. Die Gründe dafür: fehlendes Budget und mangelndes Wissen über die Absicherungsmöglichkeiten. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Umfrage, die Swiss Life Select ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflegereform in Auftrag gegeben hat.

Das Pflegestärkungsgesetz jährt sich zum ersten Mal. Laut Statistiken der Bundesregierung erhielten 2017 250.000 Menschen  mehr als im Vorjahr erstmals Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Für die Betroffenen ist das eine gute Nachricht. „Einen Wermutstropfen gibt es trotzdem: Die Gesamtausgaben sind nach Angaben der Bundesregierung seit der Reform um etwa 20 Prozent gestiegen. Hinzu kommt: Die Zahl der auf Pflege angewiesenen Menschen und die damit verbundenen Kosten werden aufgrund des demografischen Wandels auch in den kommenden Jahren steigen“, berichtet Dr. Günther Blaich, Geschäftsführer von Swiss Life Select.

Von daher überrasche es nicht, dass 77 Prozent der Deutschen befürchten, die gesetzliche Pflegeversicherung werde für den eigenen Pflegefall nicht ausreichen. In der Folge blicke nicht einmal jeder Zehnte mit Zuversicht in die Zukunft (8 Prozent).

Geld wird weitaus häufiger für Urlaubsreisen und Ausflüge ausgegeben
56 Prozent der Befragten hätten das Gefühl, nicht gut genug versichert zu sein. Während 59 Prozent auf eine gesetzliche Pflegeversicherung setzten, sei nur eine Minderheit (15 Prozent) privat versichert. Hauptgrund für die mangelnde Absicherung sei das Budget. „Ich kann es mir (derzeit) finanziell nicht leisten“, sagen 63 Prozent. „Es zeigt sich aber auch, dass 39 Prozent der Befragten über 1.000 Euro im Jahr für Urlaubsreisen und Ausflüge ausgeben. Knapp die Hälfte investiert bis zu 100 Euro im Monat für Musik- und Streaming-Dienste, Pay TV sowie Gaming. Für viele Menschen konkurriert somit das kurzfristige Konsumverhalten mit der selbstbestimmten Gestaltung ihrer Pflegesituation“, glaubt Blaich. 

Aber auch die Finanzdienstleistungsbranche ist gefordert. 20 Prozent der Befragten berichten, dass sie zu wenig über die Möglichkeiten einer guten Absicherung wissen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. „Eine private Pflegeversicherung ist für ein selbstbestimmtes Leben wichtig. Finanzberater sollten ihren Kunden aufzeigen, welche Alternativen bestehen. Zumal es einen hochwertigen Schutz auch für den kleinen Geldbeutel gibt“, berichtet Blaich.

Untersuchung ist repräsentativ
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der Yougov Deutschland GmbH. An der Befragung nahmen 2.032 Personen teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung (Alter 18+).

Unser Lesetipp für Sie
Auch das „Versicherungsmagazin“ hat in seiner Februar-Ausgabe 2017 die Pflegeversicherung und das Pflegestärkungsgesetz thematisiert und zwar unter der Überschrift "Pflegestufen sind nun Pflegegrade". Hier ein kurzer Blick ins Heft:


Pflegebedürftigkeit soll immer dann solidarisch abgesichert werden, wenn sie längerfristig und nicht nur gelegentlich besteht. Eine zeitliche Untergrenze bilden Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit daraus resultierendem Bedarf an Hilfe durch andere, die voraussichtlich für mindestens sechs Monate vorliegen. Die Entscheidung, ob voraussichtlich eine längerfristige Pflegebedürftigkeit besteht, kann bereits vor dem Ablauf von sechs Monaten getroffen werden. Voraussetzung ist, dass die Dauerhaftigkeit vorhersehbar ist. Dauerhaftigkeit ist auch dann gegeben, wenn die verbleibende Lebensspanne möglicherweise weniger als sechs Monate beträgt. ...

Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (§ 15 Abs. 1 SGB XI). Es wird hier vom Pflegegrad gesprochen. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Dieses ist in sechs Module gegliedert, die den zuvor aufgezahlten sechs Bereichen des § 14 Abs. 2 SGB XI entsprechen. In jedem Modul sind für die in den Bereichen genannten Kriterien die in Anlage 1 zum SGB XI dargestellten Kategorien vorgesehen. Diese Kategorien stellen die verschiedenen Schweregrade der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten dar. ...

Innerhalb der sechs Module werden Einzelpunkte vergeben, die in der Anlage 2 zum SGB XI definiert wurden. Die Summen der Punkte werden nach den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schweregraden der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet:

Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten,

Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten,

Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen,

Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen und

Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.“

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Quellen: Swiss Life, Versicherungsmagazin (Horst Marburger)

 

 

Autor(en): Versicherungsmagazin

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