Zentralruf der Autoversicherer hilft auch bei E-Scooter-Unfall

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Seit 15. Juni rollen auch E-Scooter in Deutschlands Straßenverkehr. Kommt es zu einem Unfall mit den Elektrorollern, können Geschädigte die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung des E-Scooters durch den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln lassen.

Der Zentralruf gibt seit 1972 nach einem Verkehrsunfall Auskunft über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge inklusive E-Scooter. "So erfahren Betroffene schnell und unkompliziert, wo der E-Scooter versichert ist, auch wenn er von einem der zahlreichen Leihanbieter stammt", erklärt Jens Bartenwerfer, Geschäftsführer der GDV Dienstleistungs-GmbH, die den Zentralruf der Autoversicherer betreibt.

Experten schlagen Alarm

Gut einen Monat nach der Zulassung haben sich bereits die ersten schweren Unfälle mit E-Scootern in Deutschland ereignet. Experten wie der Verkehrssicherheitsrat oder der ADAC schlagen bereits Alarm und fordern Sicherheitstrainings für die Fahrer. Laut der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie sind sich nähernde E-Scooter schwer wahrzunehmen, die Roller würden darüber hinaus nur selten als vollwertige Verkehrsteilnehmer gesehen.

Wer kann das Angebot des Zentralrufs nutzen?

Alle Geschädigten eines Unfalls können eine kostenfreie Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten. Erreichbar ist der Zentralruf rund um die Uhr. Anfragen können über die kostenfreie Hotline 0800 250 260 0 oder online auf www.zentralruf.de gestellt werden. Um die Anfrage bearbeiten zu können, benötigt der Zentralruf mindestens den Schadentag und das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.

Die elektrobetriebenen Kleinroller dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von Personen ab dem 14. Lebensjahr ohne Führerschein auf dem Radweg oder der Straße gefahren werden. Sie müssen dazu allerdings die Voraussetzungen aus der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen, erfüllen. Außerdem gilt eine Versicherungspflicht.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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