Damit die Altersvorsorge nicht an der Börse zerplatzt

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Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ final um, das gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits im August 2019 vorgelegt wurde.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz kommentiert das Ziel des Gesetzentwurfes so: „Mir ist es wichtig, gerade Kleinanleger zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen. Wer für sein Alter, eine Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein. Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und regulieren den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver und stärken so den Anlegerschutz.“

Im Einzelnen beinhaltet der Gesetzentwurf unter anderem folgende Regelungen:

  1. Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (so gennante Blindpool-Anlagen), werden verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anleger eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage besteht.
  2. Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler erfolgen. Damit wird sichergestellt werden, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anleger berücksichtigt und geprüft wird.
  3. Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.
  4. Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der BaFin, wird die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Damit soll das Produktinterventionsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestärkt werden.
  5. Um die Transparenz für Anleger weiter zu erhöhen, werden Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.

    Quelle: Bundesfinanzministerium

     

    Autor(en): Versicherungsmagazin

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