Studien belegen: Weiterhin mangelnde Transparenz bei der Altersvorsorge

"Unsere Analysen zeigen vielfach, dass die bisherigen Transparenzvorschriften zum Ausweis der Kosten von Altersvorsorgeverträgen das Ziel der Schaffung von Kostentransparenz beim Vorsorgesparer weitgehend verfehlen", lautet das Fazit einer Studie des Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Finanzdienstleistungen und der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) fühlt sich durch dieses Ergebnis bestätigt.

Denn ebenso wie in der vom ITA empirischen Studie Kostentransparenz bei Basis-(Rürup-)Rentenversicherungen komme auch das ZEW zu dem Schluss, dass die bisherigen Vorgaben zum Kostenausweis einen Produkt- und Kostenvergleich von Altersvorsorgeprodukten nicht ermöglichten. „Die aus der Studie abgeleiteten Empfehlungen sind Forderungen, die wir vom ITA schon seit geraumer Zeit stellen,“ betont Mark Ortmann, Geschäftsführer des Instituts. So greife das ZEW unter anderem die vom ITA aufgestellte Forderung auf, die Reduction in Yield-Kennziffer als einheitliche Gesamtkostenkennzahl zu verwenden.

Einheitliches Produktinformationsblatt fehlt immer noch
Sowohl die jüngste Studie des ITA als auch die aktuelle ZEW-Studie kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass das gesetzgeberische Ziel der Kostentransparenz als Grundlage für den Vergleich von Altersvorsorgeprodukten in Deutschland bislang noch nicht erreicht ist. Denn der Gesetzgeber hat versäumt, für alle Versicherungsgesellschaften ein einheitliches Produktinformationsblatt verbindlich vorzugeben und stattdessen Anbietern Spielräume bei der Kostendarstellung gewährt. Diese werden teilweise ausgenutzt, um bei Vermittlern und Kunden eine falsche Vorstellung von der möglichen Ablaufleistung zu wecken. Abhilfe könnte hier die Einführung der Reduction in Yield-Kennziffer schaffen, glaubt das ITA. Denn diese gebe an, wie stark die tatsächliche Rendite beim Kauf einer Lebensversicherung durch versicherungs-und fondsbezogene Kosten gemindert werde. Die Kostenkennziffer, die in Großbritannien verbindlich auszuweisen ist, führt somit die meisten Kosten in einer Kenngröße zusammen.

Garantiegebühren müssen in die Berechnung der Reduction in Yield einfließen
Die ZEW-Studie nennt zwei Aspekte, die zu beachten sind: Die Kennzahl muss alle erfassbaren Kosten berücksichtigen und sollte in Zusammenhang mit der Renditeerwartung ausgewiesen werden. „Grundsätzlich ist eine verbindliche Einführung der Reduction in Yield äußerst sinnvoll, denn sie ist aktuell die einzige Kostenkennzahl, die einen Vergleich verschiedener Tarife erlaubt“, spricht sich Ortmann für die Methode aus.

Das ITA weise seit Jahren darauf hin, dass insbesondere indirekte Kosten aus der Kapitalanlagenverwaltung und explizite Garantiegebühren in die Berechnung der Reduction in Yield einfließen müssten. Dazu zählten zum Beispiel die zusätzlichen Kosten der Zielfonds innerhalb von Dachfonds, entgehende Dividenden bei der Anknüpfung an einen Kursindex anstatt Performanceindex, Kosten der Kapitalanlagenverwaltung innerhalb des Deckungsstocks sowie entgehende Renditen aufgrund von Absicherungsstrategien. Dabei handele es sich zum Teil zwar nicht um Kosten im klassischen Sinne, dennoch minderten sie die Rendite und müssten daher erfasst werden.

Die vollständige Studie ist beim Institut für Transparenz in der Altersvorsorge zum Preis von 1.890 Euro im zu erwerben.

Quelle: ITA; Bild: ©Sigrid Roßmann /

P.S.: In der Oktober-Ausgabe von "Versicherungsmagazin" beschäftigt sich auch ein Beitrag mit dem Thema "Produktinformationsblatt" und VVG-InfoV.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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