Konzern Versicherungskammer sichert Hebammen-Haftpflicht bis 2024

740px 535px

Der Konzern Versicherungskammer wird den Haftpflichtversicherungsschutz für Hebammen, die im Deutscher Hebammenverband organisiert sind, über weitere drei Jahre bis zum 1. Juli 2024 gewährleisten.

Wie der Versicherer bekannt gibt, hat ein Versicherungskonsortium unter Führung der Versicherungskammer dem Deutschen Hebammenverband ein entsprechendes Fortführungsangebot unterbreitet. Angeboten wird die Gruppenhaftpflicht über den Hevianna Versicherungsdienst.

Je nach Tätigkeitsprofil soll sich der Versicherungsschutz an den Bedürfnissen der Hebammen ausrichten. Die Prämien für Hebammen ohne Geburtshilfe werden demzufolge stabil unter 1.000 Euro gehalten werden. Für freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe jedoch soll der Versicherungsbeitrag ab Mitte 2021 wegen des prognostizierten Schadenbedarfs steigen. Ein wesentlicher Teil des Anstiegs würde über den ebenfalls steigenden staatlichen Sicherstellungszuschlag abgefangen.

GDV-Studie bestätigt Entwicklung der Schadenzahlen

Nachdem die Deckungssummen für Personenschäden in den vergangenen Jahren stufenweise erhöht worden waren, soll den weiter gestiegenen Gesamtkosten bei schweren Geburtsschäden in dem Fortführungsangebot ein gesondertes Augenmerk zukommen: Ab Juli 2021 steigt die maximale Deckungssumme um 25 Prozent an.

Im Februar 2020 hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Entwicklung der Schadenzahlen in seiner Studie „Schadenverlauf in der Haftpflichtversicherung der Ärzte und Hebammen“ bestätigt. In der Haftpflichtversicherung inbegriffen ist nicht nur der Ausgleich von Pflege- und Therapiekosten, sondern auch weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld und der Erwerbsausfall des Kindes.

Quelle: Konzern Versicherungskammer

Autor(en): Swantje Francke

Alle Produkte News