Reisen entspannter planen und Autokaufentscheidungen leichter fällen

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Trotz Corona tüffteln die Versicherer kräftig in ihren Kreativstuben und liefern neue Produkte für den Markt oder haben die Tarife noch kundenfreundlicher gestaltet. So zum Beispiel die Hanse-Merkur im Reiseversicherungssegment und die Continentale im Kfz-Versicherungsbereich. Die Details.

Geschlossene Grenzen, Reisewarnungen, Quarantäne: Das Coronavirus engt die Reisepläne der Menschen enorm ein. Die Hanse-Merkur bietet Reiseveranstaltern deshalb ab sofort einen obligatorischen Corona-Reiseschutz an, der Reisewillige auch in Pandemie-Zeiten optimal absichert.

Vier Varianten für vier verschiedene Situationen und Kunden

Die Corona-Zusatzpakete gibt es in vier Varianten. So können die deutschen Veranstalter ihren Kunden einen passgenauen Schutz anbieten. Die Paketvarianten Basis, Basis Plus, Premium und Premium Plus werden individuell kalkuliert, können umgehend in den Verkaufsprozess eingebunden werden und erfordern keinen Mindestumsatz.

Dabei werden alle Leistungsstufen und Preiskategorien abgedeckt. Die Leistungen umfassen wahlweise eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken- und Corona-Reisekrankenversicherung. Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an. Die Versicherung ist obligatorisch im Reisepreis inkludiert, kann von den Kunden aber abgewählt werden.

„Der neue Corona-Reiseschutz für Reiseveranstalter deckt den Bedarf aller Zielgruppen ab, vom Backpacker bis zum Luxusreisenden“, sagt Thorsten Tschirner, Executive Director Touristik Deutschland bei der Hanse-Merkur Reiseversicherung. Aber auch Reiseveranstalter profitierten von individuell kalkulierten Preisen, was wiederum deren Kosten in Schach halte und deren Wettbewerbsfähigkeit stütze.

Höhere Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen

Auch die Continentale Sachversicherung hat nochmals an seinen Kfz-Tarifen geschraubt: „Unseren Komfort-Tarif haben wir um ein besonderes Highlight ergänzt“, freut sich Stefan Andersch, Vorstand der Continentale Sachversicherung. Mit der Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen erhalte der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 24 Monate den vollen Kaufwert zurück und nicht nur den dann aktuellen Wiederbeschaffungswert.

Im Basis-Tarif sei eine Sonderausstattung ab sofort unbegrenzt beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung sei, dass sie ab Werk fest eingebaut wurde. Für nachträglich fest eingebaute Sonderausstattung werde erst ab 10.000 Euro ein Zuschlag erhoben. 

    Grundsätzlich rät der Versicherer auf folgende Leistungen zu achten:

    1. Schutz bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: Mitversichert sind dadurch zum Beispiel Schäden durch Verrutschen der Ladung infolge einer starken Bremsung, Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt, Achsbruch nach Fahren durch ein Schlagloch.
    2. Mallorca-Deckung: Erweiterung des Versicherungsschutzes für im europäischen Ausland gemietete Pkw und Krafträder.
    3. Verzicht auf Abzug neu für alt: Bei Reparaturen werden für neue Ersatzteile auch bei älteren Pkw keine Abzüge vorgenommen werden.
    4. Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit: Der Versicherer zahlt auch, wenn der Fahrer fahrlässig handelt. Zum Beispiel, wenn er sich nach dem schreienden Kind auf der Rückbank umdreht und dadurch ein Unfall passiert.
    5. Schäden durch Tierbisse einschließlich Folgeschäden:  Der Versicherer zahlt nicht nur für unmittelbar verursachte Schäden, sondern auch mögliche Folgeschäden.
    6. 24 Monate Neupreisentschädigung: Eine für Neuwagenfahrer unverzichtbare Leistung, denn der Versicherer erstattet bei Diebstahl oder Totalschaden 24 Monate lang den Neupreis für das Fahrzeug.

    Quelle: Die Continentale, Hanse-Merkur

    Autor(en): Versicherungsmagazin

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