Universa bietet neue Beihilfetarifstufen an

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Die Universa hat ihr Produktportfolio zur Absicherung von Beihilfeberechtigten um neue Tarifstufen erweitert. Mit dieser Neuerung sollen vor allem berücksichtigungsfähige Angehörige bedarfsgerecht abgesichert werden können.

Der Staat gewährt Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern eine Beihilfe und trägt damit einen Teil der Krankheits- und Pflegekosten. In den vergangenen Monaten hat sich für berücksichtigungsfähige Angehörige in einigen Bundesländern der Beihilfeanspruch erhöht.

Damit die passende Restkostenabsicherung gewählt wird

Um eine bedarfsgerechte Absicherung zu gewährleisten, hat die der Versicherer sein Beihilfeangebot um neue zehn und fünfzehn Prozenttarifstufen erweitert. Damit soll bei einem Beihilfeanspruch von zum Beispiel 85 und 90 Prozent die passende Restkostenabsicherung gewählt werden können.

Universa hat auch Onlinebeihilfe-Assistent angepasst

Die neuen Beihilfetarifstufen gelten für das Neugeschäft und für den Bestand. Für Bestandskundinnen und Bestandskunden ist ein Wechsel rückwirkend zum Jahresbeginn bei entsprechendem Nachweis der Beihilfestelle möglich. Ebenfalls angepasst wurde der Onlinebeihilfe-Assistent.

Laut Unternehmensaussage kann mit nur wenigen Daten, wie Dienstherr, Status und berücksichtigungsfähige Angehörige, der individuelle Beihilfeanspruch und die dazu passende private Restkostenabsicherung inklusive Beihilfeergänzungstarif ermittelt werden.

Quelle: Universa

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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