Universa schützt Beamte jetzt noch besser

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Die Universa hat ihren Berufsunfähigkeitsschutz für Beamte und Beamtenanwärter weiter verbessert. Die bisherige Dienstunfähigkeitsklausel ist laut Unternehmensangaben jetzt deutlich vorteilhafter.

Die Änderung bedeutet im Einzelnen, dass die Entscheidung des Dienstherrn nicht mehr überprüft wird, sondern die reine Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen wird als Dienstunfähigkeit (DU) anerkannt. Damit bietet der Versicherer jetzt eine „echte“ und vollumfängliche DU-Absicherung an. Diese gilt auch für Richter und Polizisten.

Erhöht wurden auch die Absicherungsgrenzen. Je nach Dienstgrad können jetzt zwischen 750 und 1.100 Euro monatlich abgesichert werden. Bisher waren nur zwischen 500 und 1.000 Euro Monatsrente versicherbar. Für Beamte auf Widerruf und Probe ist zudem ein zweiter Vertrag über 1.250 Euro (bisher 750) mit fünfjähriger Versicherungsdauer möglich.

Damit kann die Versorgungslücke in jungen Jahren bis zur Verbeamtung geschlossen werden. Verbesserungen gab es auch bei der Nachversicherungsgarantie. Hierbei ist ein Ausbau des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen wie Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit möglich sowie neuerdings auch bei einer Reduzierung der beamtenrechtlichen Versorgung und beim Tod des Ehegatten oder Lebenspartners.

Was Dienstunfähigkeit in § 44 (1) des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bedeutet

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist."

 

Spezielle Absicherung für Beamte und Richter

Die Universa bietet dieser Berufsgruppe eine besondere Vereinbarung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit (DU-Klausel). Die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestandwegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gilt bei dem Versicherer als Berufsunfähigkeit. Für die versicherten Beamten soll dies die Leistungsprüfung wesentlich vereinfachen.

Diese Klausel können auch Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe) vereinbaren.

Spezielle Absicherung für Polizeibeamte

Aufgrund der beruflichen Anforderungen unterscheidet sich die Polizeidienstunfähigkeit von der allgemeinen Dienstunfähigkeit. Polizeibeamte können sich bei der Universa speziell gegen Polizeidienstunfähigkeit versichern (PDU-Klausel). Die Leistungsdauer aus der PDU-Klausel ist auf maximal 36 Monate begrenzt. Sofern nach Ablauf der 36 Monate bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit besteht, leisten der die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente laut eigener Aussage weiter.

Diese Klausel können auch als Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe) vereinbaren.

Quelle: Universa

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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