Universal-Straf-Rechtsschutz neu konzipiert

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Der Universal-Straf-Rechtsschutz von Roland bietet Unternehmen einen Schutz und Unterstützung gegen langwierige und teure Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Nun hat der Rechtsschutz-Experte sein Produkt neu konzipiert. Er soll Gewerbekunden in einer Vielzahl von Bereichen absichern und ist in seinem Leistungsumfang in dieser Form einzigartig im deutschen Markt, so die eigene Einordnung des Unternehmens.

Ob Environmental, Social and Corporate Governance (ESG), Hinweisgeberschutz- oder Lieferkettengesetz – Unternehmen müssen immer komplexere Gesetze und Richtlinien beachten. Schon der Verdacht eines Fehlverhaltens kann zu Bußgeldern und Imageverlust führen. „Viele Gewerbekunden unterschätzen ihr Risiko, in einen rechtlichen Konflikt zu geraten. Ein kleiner Fehler kann reichen, damit ein strafrechtliches Risiko droht. Unser neuer Universal-Straf-Rechtschutz ... hilft Unternehmen, solche strafrechtlichen Konflikte zu lösen und zugleich präventive Maßnahmen zu ergreifen“, sagt Alice Woithe, Leiterin Geschäftsfeld Deutschland bei Roland Rechtsschutz. 

Umfassender Versicherungsschutz bei Cyber-Sicherheitsverstößen inbegriffen

Zu den neuen Leistungen des ausgebauten Universal-Straf-Rechtsschutzes gehört unter anderem ein Versicherungsschutz bei Cyber-Sicherheitsverstößen sowie eine professionelle Beratung zu Cyber-Sicherheitsthemen in Unternehmen. Auch die Kosten für die Untersuchung von intern gemeldeten Verstößen sowie die anwaltliche Überprüfung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige sind nun abgedeckt. 

Das neu aufgelegte Produkt deckt laut Unternehmensangaben künftig ebenfalls einen präventiven Beratungs-Rechtsschutz bei behördlich angekündigten Kontrollen ab und enthält einen vorsorglichen Rechtsschutz für Chief Information Security Officer – auch ohne konkreten Rechtsschutz-Fall. Ein Stress-Management für Führungskräfte inklusive Beratungs-Service gehört nun auch zum Angebot. Damit sollen Entscheider in Unternehmen dauerhaft erfolgreich und leistungsfähig bleiben können.

Leistungen deutlich ausgeweitet und Sublimits in zahlreichen Fällen erhöht

Auch die bisherigen Leistungen des Produkts wurden laut Unternehmensaussage nach dem Relaunch deutlich ausgeweitet und die Sublimits in zahlreichen Fällen erhöht. So werden zum Beispiel die Kostenübernahme für Strafkautionen auf bis zu eine halbe Millionen Euro und die Sublimits für den erweiterten Steuer-Straf-Rechtsschutz auf 75.000 Euro gesteigert.

Im U-Haft-Package werden die Leistungen ebenfalls angepasst: Die Bezugsdauer des Tagesgelds im Falle einer Untersuchungshaft liegt nun bei 180 Tagen, zugleich wird auch die Höhe des Tagesgelds auf 300 Euro ohne Unterscheidung für gesetzlich Versicherte und sonstige Personen festgesetzt.   

Quelle: Roland-Gruppe

 

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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