VHV passt Leistungen an

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Das geplante Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung („Heizungsgesetz“) ist noch nicht verabschiedet, doch schon passt die VHV die Leistungen ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen an.

Ab sofort sind in einigen Tarifen Wärmepumpen, Stecker-Solaranlagen für Balkone sowie stationäre und mobile Ladestationen versichert. Der neue Leistungsumfang gilt für Neuverträge ebenso wie für Bestandskunden. 

Was die Leistungserweiterungen im Detail bringen

Im Tarif "Wohngebäude Exklusiv" ist seit dem 1. Juli 2023 der Diebstahl von Wärmepumpen bis 35.000 Euro und von stationären Ladestationen für Elektrofahrzeuge bis 2.500 Euro versichert.

Stecker-Solaranlagen für Balkone sind im Tarif "Hausrat Klassik" gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) auf dem Versicherungsgrundstück bis zur Versicherungssumme versichert und auch gegen einfachen Diebstahl bis fünf Prozent der Versicherungssumme abgesichert.

Der Tarif "Hausrat Exklusiv" umfasst künftig auch für Mieter oder Wohnungseigentümer den Versicherungsschutz von Wallboxen (Wandladestation für E-Fahrzeuge) gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Diebstahl. Auch mobile Ladestationen, die als Kfz-Zubehör gelten, sind ab sofort im Tarif Hausrat EXKLUSIV abgesichert.

Wann die Wärmepumpe als mitversichert gilt

Vor dem aktuellen Produkt-Update waren Wärmepumpen bereits im Tarif "Wohngebäude Klassik-Garant" gegen die Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert. Sofern der Baustein "Elementar I" (zum Beispiel Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, Erdbeben) oder "Elementar II" (Hochwasser) miteingeschlossen ist, gilt auch hier die Wärmepumpe als mitversichert.

Quelle: VHV

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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