Vollschutz für Lasträder

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Fahrräder und vor allem Pedelecs liegen im Trend. Durch Corona sind viele Menschen aufs Fahrrad umgestiegen. Daher bieten nun immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern Job-Bikes an. Auch Lasträder bevölkern immer öfter die Stadt. Für die oft teuren Businessräder hat die Ammerländer Versicherung nun den gewerblichen Schutz noch mal erweitert.

Über die "Fahrrad-Vollkaskoversicherung Gewerbe" gibt es nun auch Schutz für Lastenräder. Schon bisher konnten geleaste Diensträder abgesichert werden. Die Fahrrad-Sparte entwickelt sich seit Jahren sehr dynamisch. "Das gilt auch für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung Gewerbe", sagt Alexander Kanther, Leiter der Produktentwicklung bei der Ammerländer Versicherung. 2019 hatte die gesamte Fahrradsparte bei der Ammerländer die Beitragseinahmen um über 77 Prozent steigern können. Auch andere Akteure melden hohe Zuwachsraten. So berichtet das Insurtech Hepster, dass ebenfalls beruflich genutzte Zweiräder versichert, für E-Bikes aktuelle Steigerungsraten von 30 Prozent.

Grobe Fahrlässigkeit mitversichert

Laut Ammerländer ist das Lastenrad gerade dabei den innerstädtischen Transport "umzukrempeln". Vom Freiberufler über den Boten bis hin zum Handwerker nutzten es immer mehr Selbstständige und Firmen. Mit der Ammerländer Fahrrad-Vollkaskoversicherung Gewerbe können nun Lasträder mit einem Wert von bis zu 10.000 Euro abgesichert werden. Der Schutz umfasst neben Diebstahl auch Unfall- oder Sturz-Beschädigungen. In den ersten drei Jahren sind die Lasträder auch gegen Verschleiß versichert. Grundsätzlich gibt es zudem Schutz bei Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku und Motor. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung von Schäden, gibt es keine Abzüge. Bei Pflichtverletzungen ist dies aber weiter möglich. Nicht versicherbar sind Verkaufsfahrräder, wie beispielsweise "Coffee Bikes".

Schutz für Lasträder deutlich teurer

Eine Musterrechnung zeigt, dass Lasträder im Vergleich zu herkömmlichen Pedelecs rund 18 Prozent teurer sind. Für fünf Lasträder im Wert von jeweils 5.000 Euro verlangt die Ammerländer jährlich 1.339 Euro, während E-Bikes pro Stück und Jahr nur 1.131 Euro kosten.

Zudem gibt es bei den klassischen elektrischen Diensträndern nun noch ein Bonbon inklusive: Den Ratenausfallschutz. Ist der Dienstradnutzer wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig, übernimmt Kooperationspartner Axa die vereinbarten Leasingraten. Geleistet wird mit dem Beginn des Krankengeldes, ab dem 42. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Geleistet wird bis zum Ende des Leasingvertrages, maximal 60 Monate.

Unfall- und Haftpflichtschutz notwendig

Erfolgt das Leasing der Räder getrennt vom Versicherungsschutz, gewinnen Unternehmen deutlich mehr Transparenz. Auch der Dienstrad-Überlassungsvertrag kann dann individuell gestaltet werden und unterliegt nicht den Vorgaben eines Komplett-Serviceanbieters. Denn auf den notwendigen Haftpflichtschutz, wird von den Dienst-Rad-Serviceanbietern vielfach lediglich nur hingewiesen. Die über die Leasingrate mitfinanzierte und oft als "Rundumschutz" bezeichnete Absicherung greift tatsächlich nur in Schadensfällen, die das Bike betreffen. Schäden, die der Nutzer gegenüber Dritten verursacht, übernimmt die private Haftpflichtversicherung. Das gilt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedoch nur für Schäden, die der Dienstradfahrer auf dem Weg von und zur Arbeit verursacht. Kommt es auf einer klassischen Dienstfahrt mit Rad zu einem Drittschaden, also etwa bei einer Fahrt zum Kunden, ist die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma zuständig. Daher kann ein verschuldeter - privater - Wegeunfall verheerend wirken. Der Verursacher haftet mit seinem Privatvermögen.

Zudem sollte bei Unternehmen, die eine Bike-Flotte anschaffen, das Unfallrisiko thematisiert werden. Denn viele Urteile zeigen, dass es eine verstärkte Tendenz der gesetzlichen Unfallversicherungsträger gibt, Schäden abzuwehren. Betroffene müssen beispielsweise im Ernstfall Umwege gut begründen können. Das zeigt ein Beispiel: Wer als Radfahrer einem Autofahrer den Weg versperrt und ihn maßregelt, unterbricht "mehr als nur geringfügig" seinen Arbeitsweg und verfolgt zudem "eigenwirtschaftliche Interessen", so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 2 U 105/09). Für den Betroffenen, der in dieser Situation einen Unfall erlitt, gab es keine gesetzliche Rente. Das sind gute Gründe für den Arbeitgeber, um über eine Gruppenunfallversicherung für Dienstradfahrer nachzudenken.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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