Vom Bienenstock bis zur Voliere versichert

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Die Württ Vers hat ihre Versicherungsprodukte aus dem Bereich „Wohnen“ verbessert und den aktuellen Anforderungen angepasst. So beinhaltet das neue Angebot beispielsweise die Übernahme von Mehrkosten für die ökologisch nachhaltige Erneuerung des Hausrats nach einem Schadensfall und für die behördlich nicht angeordnete ökologische Wiederherstellung eines Gebäu­des bis jeweils 10.000 Euro. Zudem erstattet der Versicherer die Mehrkosten für energetische und baubiologische Beratungen bis 1.000 Euro.

Versichert sind künftig auch Wallboxen und Ladestationen sowie Bienenstöcke am Versicherungs­ort, Gartenhochbeete, Pflanzenkübel, Volieren, Zis­ternenanlagen und Kleinwindkraftanlagen als Grundstücksbestandteile. Mit dem Baustein Haus­technik Plus sollen darüber hinaus Windkraft­anlagen und Kleinkläranlagen gut versichert sein.

Ferner wurden zahlreiche Leistungsverbesserungen vorgenommen und zwar beim Baustein Fahrrad Plus, der zur Hausratversicherung hinzugebucht werden kann. Die Württembergische reagiert damit auf den Umstand, dass sich Fahrradfahren immer beliebter wird und viele Nutzer hochwertige Räder und Pedelecs fahren. Versichert sind alle eigenen sowie geliehene und gemietete Räder der Kunden und aller mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

Zahlt fürs Ersatzrad sowie für Übernachtung und Rück­transport bis zu 1.000 Euro

Bei der Fahrrad-Vollkaskoversicherung er­setzt der Versicherer Reparaturkosten je Versiche­rungsfall nun bis zur vereinbarten Hausrat-Versiche­rungssumme. Sollte das Rad zum Beispiel nach ei­nem Unfall nicht mehr funktionstüchtig sein, greift zusätzlich der Mobilitätsschutz: Die Württ Vers zahlt fürs Ersatzrad sowie für Übernachtung und Rück­transport bis zu 1.000 Euro. Neu ist die Erweiterung des Versicherungsschutzes um die Kostenüber­nahme für die Bergung des Fahrrads inklusive Ge­päck nach einem Unfall.

Ein neuer Baustein in der Hausratversicherung ist Mobil Plus. Dieser bietet einen Versicherungsschutz schon dann, wenn der Kunde seine Wohnung verlässt. Dazu gehören zum Beispiel Sachen des persönlichen Reisebedarfs, Schmuckgegenstände, Geschenke und Reiseandenken, beruflich genutzte Gegenstände und Sportgeräte wie Surfbretter und Skier.

Kostenbeteiligung bei Präventions­maßnahmen nach einem Überschwemmungsschaden

Auch wenn persönliche Gegenstände abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden oder ein Gepäckstück später beim Kunden eintrifft, wird Versicherungsschutz gewährt. Zur Auswahl stehen drei Versicherungssummen: 5.000, 10.000 und 15.000 Euro. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 150 Euro. In der Elementarversicherung, die Versicherungsschutz bei Naturgefahren wie etwa Überschwem­mung infolge von Starkregen oder Hochwasser bie­tet, gibt es ebenfalls Nues zu berichten. Dazu zäh­len ab einer Schadenhöhe über 10.000 Euro bei­spielsweise die Kostenbeteiligung bei Präventions­maßnahmen nach einem Überschwemmungs- oder Rückstauschaden und bei Verpflegungskosten für Helferinnen und Helfer.

Quelle: Württ Vers

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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