Wenn die Zecke zusticht

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Wer sich durch einen Zeckenbiß eine Infektion einfängt, hat einen Unfall erlitten. So argumentiert jedenfalls die R+V Versicherung, die die Folgekosten der Infektion in ihre Unfallversicherung eingeschlossen hat.

Mit dem Frühjahr beginnt auch die Zeckensaison. Die winzigen Spinnentiere werden etwa ab acht Grad aktiv und lauern in Feld, Wald, Parks, Gärten und Wiesen auf einen Wirt. Gefährlich werden die Parasiten für den Menschen, wenn sie mit FSME-Viren oder Borrelien infiziert sind und die Zahl der FSME-Risikogebiete in Deutschland nimmt von Süden her stetig zu. 2019 wurde erstmals eine niedersächsische Region als Risikogebiet klassifiziert. Im vergangenen Jahr meldete das Robert Koch-Institut (RKI) 583 Fälle Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), so viele wie noch nie.

Herzschädigung ist möglich

Die Folgen eines Zeckenstiches können fatal sein: Starke Gelenkschmerzen, Entzündungen des Nervensystems oder der Hirnhaut, auch das Herz kann Schaden nehmen. "Borreliose und FSME verursachen oft große Beschwerden. Viele Patienten sind für längere Zeit bettlägerig oder werden sogar dauerhaft arbeitsunfähig“, sagt Marc-Oliver Matthias, Leiter der Abteilung Unfallversicherung bei der R+V Versicherung, Wiesbaden.

Matthias erläutert: "Jeder denkt bei einem Unfall unwillkürlich an Verletzungen im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt. Für uns gehört der Zeckenstich jedoch auch dazu und ist daher gemäß unseren Versicherungsbedingungen mitversichert."

Die R+V-Unfallversicherung zahlt bei schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen eines Zeckenstiches zum Beispiel ein Krankenhaustagegeld oder die Umbaukosten für ein barrierefreies Wohnen. Bei Invalidität soll eine Unfallrente die finanziellen Einbußen abmildern.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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