Abgetretene Ansprüche

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Die Rechtsschutzdeckung umfasst ausschließlich die Verfolgung der eigenen rechtlichen Ansprüche.

Tritt der Versicherungsnehmer Ansprüche an einen Dritten ab, auch wenn es nur deshalb geschieht, weil der Versicherungsnehmer eine Zeugenfunktion einnimmt und die gerichtlichen Chancen erhöht werden, besteht kein Versicherungsschutz gemäß den ARB.

Die Klage des Versicherungsnehmers auf Deckungszusage wurde vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/27) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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