Agentenrecht: Kündigung des Agenturvertrags per E-Mail

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Wie in jedem gängigen Agenturvertrag wurde für die Vertragskündigung die Schriftform vereinbart. Der Versicherer kündigte den Agenturvertrag nur per E-Mail und der Vertreter rügte die Kündigung wegen Schriftformmangels.

Nach Ansicht des Oberlandesgericht (OLG) München ist eine E-Mail-Kündigung jedoch rechtmäßig, wenn erkennbar ist, von wem die Kündigung ausgesprochen wurde. In solchen Fällen wurde die Schriftform auch bei telekommunikativer Übermittlung eingehalten.

Das OLG erleichterte mit diesem Urteil die Schriftformerfordernis für Agenturkündigungen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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