Alkoholisierter Fenstersturz

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In diesem Fall stürzte der Versicherungsnehmer mit einer nachgewiesen hohen Blutalkoholkonzentration nachts aus dem Fenster seines Hotelzimmers.

Der Versicherer verweigerte die Leistung aus der Unfallversicherung aufgrund einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung des Versicherungsnehmers.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle sah den Anscheinsbeweis des Versicherers als nachgewiesen an: der Versicherungsnehmer hatte eine hohe Blutalkoholkonzentration, das Fenster im Hotelzimmer ging nach innen auf und es lag ein normaler Fenstersims vor.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom OLG zurückgewiesen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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