Allianz-Klauseln sind unwirksam

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Die bis Ende 2007 verwendeten Klauseln der Allianz zur Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug wurden für ungültig erklärt.

Durch Verwendung dieser Klauseln wurden die betroffenen Verträge bei Kündigung und Beitragsfreistellung falsch abgerechnet und den Versicherungsnehmer stünden höherer Rückkaufswerte beziehungsweise beitragsfreie Summen zu. Auch der Abzug etwaiger Stornoabzüge muss den Kunden erstattet werden.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde rechtskräftig, nachdem die Allianz ihre BGH-Beschwerde zurücknahm.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/14) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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