Berufshaftpflicht: Vorweggenomme Anspruchsbefriedigung

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Aufgrund von Fehlplanungen eines Ingenieurs entstand seitens eines Bauunternehmens eine Schadensersatzforderung in Höhe von mehreren Millionen Euro. Die abgeschlossene Berufshaftpflicht enthielt jedoch nur eine Haftungssumme von 1,1 Millionen Euro.

Der Versicherer (VR) wollt die Schadensersatzansprüche nicht anerkennen, bot seinem Versicherungsnehmer (VN) eine passive Rechtsschutzvertretung mit Kostenübernahme etwaiger Gerichtskosten an und wies die Ansprüche gegenüber dem Geschädigten zurück.

Aufgrund der Existenzangst des VN bezüglich der vermeintlich bestehenden Unterversicherung, einigte der VN sich selbst mit dem Geschädigten über eine Abfindung in Höhe von 1 Million Euro und klagte diese sodann bei seiner Haftpflichtversicherung ein.

Das Landgericht Köln wies die Klage als unrechtmäßig zurück. Es liegt kein Vertragsverstoß des VR vor, dieser habe seine Vertragsverpflichtungen durch das Angebot der Rechtsschutzgewährung erfüllt.


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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