Berufsunfähigkeits-Versicherung: Anfechtung bei ungenauen Angaben

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Dem Versicherungsnehmer wurden bei der Antragstellung die Gesundheitsfragen so schnell vorgelesen, dass er die komplexen Fragen nicht ordnungsgemäß und ausführlich beantworten konnte.

Nachdem er Leistungen beanspruchte und der Versicherer über die genauen Gesundheitsverhältnisse vor Antragsstellung informiert wurde, focht er den Vertrag wegen vorvertraglich falscher Angaben an.

Der Versicherungsnehmer konnte jedoch glaubhaft machen, dass der Agent die Fragen zur schnell vorgelesen hatte und er deswegen die komplexen Fragestellungen unmöglich beantworten konnte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sah in den falschen Angaben kein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers.  

Das OLG entschied zugunsten des Versicherungsnehmers. Der Versicherer muss leisten, da die Anfechtung nicht rechtens war.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/06) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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