Berufsunfähigkeits-Versicherung: Wenn ein Koch nichts mehr schmecken kann

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Ein Koch, der auch eine Pension betrieb, verlor im Laufe mehrerer Jahre schleichend seinen Geruchs- und Geschmackssinn.

Da er seine Einkünfte nicht nur aus seiner Kochtätigkeit bezog, konnte ein sicherer Nachweis für eine Berufsunfähigkeit schwer erbracht werden. Die Beweispflicht der eingetretenen Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherungsnehmer.

Nachdem eine mindestens 50-prozentige BU nicht nachgewiesen wurde, hatte die Klage vor dem Oberlandesgericht Hamm keinen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/28) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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