Betriebshaftpflicht: Kein Schutz bei lückenhafter Risikobeschreibung?

740px 535px
Ist in der Risikobeschreibung eine „Zimmerei ohne Dachdeckerarbeiten“ angegeben, besteht grundsätzlich für alle Dachdeckerarbeiten, insbesondere auch für Verlegung von Bitumenbahnen zur Dachabdichtung, kein Versicherungsschutz.

Ob jedoch ein Versicherungsschutz zur Regressbeitreibung gegen einen zur Dachabdeckung beauftragten Subunternehmer zu gewähren ist, blieb im streitgegenständlichen Verfahren offen.

Die Leistungsklage des VN hatte vor dem Landgericht Wiesbaden keinen Erfolg!



Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/26) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Alle Recht News