Betriebsrente: Anrechnung der fiktiven Regelaltersrente

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Ein Rentner klagte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, da ihm bei der Betriebsrente nicht die tatsächlich gezahlte Rente angerechnet wurde, sondern die fiktive Altersrente, die er mit 65 Jahren erhalten hätte, wenn er nicht vorzeitig mit 60 Jahren die gesetzliche Rente in Anspruch genommen hätte.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied hier zugunsten des Betriebes. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dem ehemaligen Mitarbeiter einen finanziellen Nachteil auszugleichen, den er selbst, durch Inanspruchnahme einer vorzeitigen Rente und dem damit verbundenen Rentenabschlag, zu vertreten hat.

Das BAG klärte hier auch die Anrechnungsmöglichkeiten der Sozialversicherung auf Betriebsrenten.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/21) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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