Beweislast bei Vorschäden

740px 535px

Der Versicherungsnehmer verklagte den Versicherer, da dieser eine Regulierung aufgrund Vorschadenbelastung des Kfz ablehnte.

Entgegen der Ansicht des Versicherungsnehmers stellte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz klar, dass der Beweis zur Abgrenzung des versicherten Schadens und etwaig bestehender Vorschäden allein beim Versicherungsnehmer selbst liegt. Wenn er diesen Beweis nicht erbringen kann, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

Das OLG klärte hier eindeutig die Beweislast für versicherte Schäden.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/12) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:  kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

Alle Recht News