Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente wegen eingetretener BU erlischt auch dann, wenn der Versicherungsfall schon vor Ablauf der BUZ-Versicherung eingetreten ist. Diese Bestimmung des § 1 Nr. 4 BUZ ist i.S.d. § 3 AGBG nicht als überraschend anzusehen. Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom OLG in dritter Instanz abgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.
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Autor(en): Rudi Lehnert