Einmalbeitrag oder monatliche Rente?

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Der Versicherungsnehmer hat durch die einmalige Zahlung einer bestimmten Versicherungssumme, mit Erhalt des Versicherungsscheins das Recht erworben, zu entscheiden, ob er sein angelegtes Kapital nach Vertragsende in Form eines Einmalbeitrages oder in monatlicher Rente erstattet bekommen will.

Lässt er sich jedoch nach Ende der Vertragslaufzeit sofort einen Einmalbetrag auszahlen, hat der Versicherer durch die Auszahlung des zugesicherten Betrages sein Soll erfüllt. Der Versicherungsnehmer hat ab diesem Zeitpunkt keine Forderungsrechte mehr.

Da der Versicherer die AGB-Bestimmungen eingehalten hat, entschied das Oberlandesgricht Düsseldorf gegen die Klage des Versicherungsnehmers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/45) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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