Entschädigung bei Schultergelenksversteifung

740px 535px

Aufgrund eines Unfalles kann der Versicherungsnehmer sein Schultergelenk nicht mehr bewegen. Das vom Versicherer beauftragte Gutachten bezog jedoch in die Invaliditätsbeurteilung auch Schulterblatt und Schlüsselbein mit ein und kam damit auf einen Invaliditätsgrad von 40 Prozent. Der Arm könne noch gehoben werden, so das Gutachten.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz ist das in der Gliedertaxe aufgenommene Schultergelenk allein aus dem Kugelgelenk anzusehen. Aufgrund der Bewegungsunfähigkeit des Gelenks müsse der Versicherer 100-prozentige Invaliditätsleistung des Schultergelenk-Wertes erbringen.

Das OLG entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers und verurteilte den Versicherer zur vollen Leistung.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/16) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:  kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News