Erzwungene Vorfahrt

Führt der Fahrer eines PKWs einen Unfall gezielt dadurch herbei, dass er die Vorfahrt erzwingt, so trägt dieser Fahrer die volle Schuld an dem Unfall. Er muss die, durch den Schaden entstandenen Kosten allein tragen, auch wenn der andere Beteiligte eine offensichtliche Vorfahrtsverletzung begangen hat.

In dem gerichtlich beurteilten Fall eines provozierten Unfalls tritt der Verursachungsbeitrag des Wartepflichtigen in den Hintergrund

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/42) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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