Freie Klinikwahl in der privaten KV

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Wenn eine Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, muss die private Krankenversicherung für die entstehenden Klinikkosten aufkommen.

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten einer Privatklinik enorm von denen eines öffentlichen Krankenhauses abweichen.

Der Versicherungsnehmer hat nach den Versicherungs-Bedingungen der privaten Krankenversicherung das Recht auf eine freie uneingeschränkte Klinikwahl, sofern der Tarif nichts anderes ausdrücklich festschreibt.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Versicherers in letzter Instanz ab.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/49) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Zum Themenspecial "PKV"

 

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