Gebäude-Versicherung: Entschädigung bei Fliesenschäden

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Eine Neuverfliesung des Badezimmers kann ein VN nach einem Schadensfall nur dann verlangen, wenn eine teilweise Erneuerung mit erhältlichen Fliesen zu einer unzumutbaren optischen Beeinträchtigung führen würde.

Gibt es also auf dem Markt optisch ähnliche Fliesen, muss der VN die Reparatur akzeptieren.

Die Klage des VN hatte vor dem Landgericht Düsseldorf keinen Erfolg!

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/37) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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