Gebäudeversicherung: Fremdes Eigentum am Gebäude

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Im vorliegenden Fall bestand eine Feuerversicherung für ein nur teilweise fertiggestelltes Parkhaus. Nach einer Brandstiftung wurden Teile des Parkhauses zerstört und der Versicherer (VR) lehnte die anteilige Kostenübernahme für ein noch nicht fertiggestelltes Parkdeck ab, da das Eigentum noch nicht übergegangen war.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs spielte es jedoch keine Rolle, dass das Eigentum teilweise noch unter Eigentumsvorbehalt stand, maßgebend ist allein, welcher Gegenstand per Vertrag versichert ist, also das gesamte Parkhaus.

Die Klage das Versicherungsnehmers hatte Erfolg, der VR musste vollumfänglich leisten.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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