Gebäudeversicherung: Frostschäden - Überwachungsfrage

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Beinhaltet ein Gebäudevertrag Leistungen für Frostschäden, so kann der Versicherer (VR) seine Leistungspflicht nicht schon dann verweigern, wenn der Versicherungsnehmer (VN) während seines Urlaubes nicht zweimal wöchentlich die Heizungsanlage überprüfen lässt.

Das Gericht war der Ansicht, dass der, durch Prämienzahlung erworbenen, Frostschadendeckung nicht zu entnehmen ist, dass der VN Schäden mit allen Mitteln zu verhindern hat, hierfür bräuchte man sonst keine Deckung. Die Wartungsintervalle der jeweiligen Anlage müssten jedoch von Fall zu Fall gutachterlich festgelegt werden. Hier jedoch war eine Abwesenheit des VN über elf Tage nicht zu beanstanden.

Der Bundesgerichtshof verurteilte den VR zu seiner Leistungspflicht.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/27) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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