Gebäudeversicherung: Regress des Versicherers ausgeschlossen

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Aufgrund des fehlerhaften Einbaus einer Dusche entstand beim Versicherungsnehmer (VN) ein Gebäudeschaden. Dieser schloss mit dem Bauhandwerker einen Vergleich bezüglich der fehlerhaften Tätigkeiten.

Im Nachgang zur erfolgten Gebäudeschadenregulierung verlangte der Versicherer (VR) Regress vom Handwerker. Dieser lehnte der den Regressanspruch mit Verweis auf den geschlossenen Vergleich mit dem VN ab. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hat der VR in solchen Fällen keine Regressmöglichkeit mehr, da er sich Vergleiche seines VN anrechnen lassen muss.

Das OLG wies des geforderten Regressanspruch des VR zurück.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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