Gebäudeversicherung: Schäden an einem Leitungsrohr

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Aufgrund eines Abwasser-Rückstaus, senkte sich ein Leitungsrohr. Die Reparaturkosten beliefen sich auf rund 11.000 Euro, welche der Versicherungsnehmer (VN) bei seinem Versicherer (VR) geltend machen wollte.

Der VR lehnte ab, da das versicherte Ereignis "Rohrbruch", also ein Materialdefekt etwa ein Loch oder ein Riss, nicht vorlag und ausserdem auch kein Folgeschaden in Form eines bestimmungswidrigen Leitungswasseraustritts entstanden sei.

Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Meinung des VR – der VN musste die Reparatur selbst tragen.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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