Haftpflicht: Bedienungsfehler ausgeschlossen

740px 535px

Dieses Urteil beschäftigt sich mit dem Thema Haftpflichtversicherung mit einem Einschluss von Gewahrsamsschäden.

Der Fahrzeuglenker schaute zurück, nachdem er ein Schlagloch überfahren hatte, verriss dadurch das Lenkrad und kam von der Straße ab. Wenn ein geliehener Traktor, wegen eines Fahrfehlers instabil wird und deshalb in einen Graben stürzt und beschädigt wird, ist dies kein Betriebsschaden.

Es liegt eindeutig ein ersatzpflichtiger Gewahrsamsschaden vor, da der Fahrzeuglenker durch ein plötzliches Ereignis von der Straße  abgekommen ist  – ein Bedienungsfehler liegt hier dem Umfall nicht zugrunde.

Der Klage des Versicherungsnehmers wegen Schadensregulierung gegen den Versicherer wurde vom Oberlandesgericht Hamm stattgegeben.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/09) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News