Hat der Versicherungsnehmer unnötige Kosten produziert?

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Erteilt der Versicherungsnehmer bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung nicht sofort Klageauftrag, verstößt er nicht unbedingt gegen die Obliegenheit, eine unnötige Kostenrechnung zu vermeiden.

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene zunächst nur ein Mandat für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes erteilt.

Das AG Essen-Steele entschied zugunsten des Versicherungsnehmers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/42) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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