Hausratversicherung: Entschädigungsgrenzen bei Raub

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Die Ehefrau des Versicherungsnehmers wurde mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe des Tresorschlüssels gezwungen. Die Täter raubten 100.000 Euro. Der Versicherer entschädigte nur 1.000 Euro, da der Tresor nicht die nötigen Sicherungen hatte.

Der Versicherungsnehmer verklagte den Versicherer auf Entschädigung der vollen 100.000 Euro, da er der Meinung war, dass auch bei höheren Sicherheitsmaßnahmen der Raub nicht hätte vermieden werden können. Zudem greife eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent für Wertsachen und Bargeld bei Einbruchdiebstahl hier nicht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm gab dem Versicherungsnehmer Recht: Auch ein ein Tresor mit höheren Anforderungen hätte den Versicherungsfall nicht verhindert. Jedoch sei die Entschädigungsdeckelung bei 20 Prozent keine überraschende Klausel und deshalb wirksam.

Die Klage des Versicherungsnehmers vor dem OLG war nur teilweise erfolgreich.  

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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