Insolvenzrecht: Forderung von Krankenversicherungsprämien   

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Der Versicherer klagte bei einem insolventen Versicherungsnehmer Prämien für die Krankenversicherungsbeiträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Dieser beantragte die Aussetzung des Verfahrens und wollte, dass die Klage sich gegen den Insolvenzverwalter richtet.

Das Landgericht Dortmund stärkte jedoch dem Versicherer den Rücken, Prämien aus der Krankenversicherung fallen nicht unter § 103 Insolvenzordnung (InsO) und sind somit auf dem Klageweg gegen den Versicherungsnehmer, auch bei einem eröffneten Insolvenzverfahren, einzutreiben. 

Das Landgericht verurteilte den Versicherungsnehmer zur Prämienzahlung! 

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/30) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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