Kfz-Haftpflicht: Reparaturfreigabe des Versicherers ist bindend

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Hier erteilte der Versicherer (VR) der Werkstatt eine Reparaturfreigabe, nachdem er einen Kostenvoranschlag mit zugehörigen Bildern erhalten hatte. Als es um die Erstattung der Reparaturkosten ging, verweigerte der VR jedoch die Zahlung.

Mit den eingereichten Unterlagen, konnte der VR sich ein ausreichendes Bild des Schadens machen, demnach stellt die Reparaturfreigabe nach Ansicht des Landgerichts Münster auch ein Haftungsanerkenntnis dar.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte Erfolg, der VR musste die gesamten Reparaturkosten tragen.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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