Kfz-Kasko: Beratungspflicht des Versicherers über den Versicherungsschutz

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Verspricht der Versicherer (VR) in seinem Versicherungsvertrag einen europaweiten Versicherungsschutz, schließt diesen aber jedoch in einer nachgeschobenen Klausel für den Fall des "Totaldiebstahls" in der Türkei aus, so ist diese Klausel intransparent, da sie gänzlich gegen Treu und Glauben verstößt.

Ist auf der "Grünen Karte", der Versicherungsschutz für die Türkei nicht gestrichen, hat der VR die Pflicht, den Versicherungsnehmer (VN) über die räumliche Beschränkung in Kenntnis zu setzen.

Das Oberlandesgerichts Saarbrücken gab dem VN Recht, der VR musste leisten.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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